Frauenarztpraxis und Schwerpunktpraxis Gynäkologische Onkologie
Dr. med. Kathrin von Ardenne und Team

 



Früherkennungsuntersuchungen

  • gynäkologische Früherkennungsuntersuchungen
  • Schwangerschaftsbetreuung
  • Impfungen (HPV ("Gebärmutterhalskrebs") - Impfung, Grippeschutzimpfung, Vierfachimpfung (DTPP), Mumps - Masern - Röteln - Impfung, Hepatitis A und B, Herpes zoster, FSME)


Wir empfehlen allen weiblichen Jugendlichen und jungen Frauen unter 20, welche Geschlechtsverkehr hatten und haben, einmal jährlich auch bei Beschwerdefreiheit zu einer gynäkologischen Untersuchung zu kommen. Besonders wichtig, da in diesem Alter das Risiko durch Geschlechtsverkehr übertragene Infektionen (insbesondere Chlamydien und Papillomaviren) am höchsten ist.


Aktuell werden ab dem 21. Lebensjahr folgende Leistungen zur gynäkologischen Früherkennungsuntersuchung von den Krankenkassen übernommen:

20 bis 34 Jahre :

  • gezielte Anamnese (Beschwerdesymptomatik / Vorerkrankungen) jährlich
  • gynäkologische Untersuchung jährlich
  • Untersuchung der genitalen Hautregion jährlich
  • Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Oberfläche des Gebärmuttermundes und aus dem Gebärmutterhals zur mikroskopischen Beurteilung der Zellen (zytologische Untersuchung) zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung jährlich
  • Besprechung des Untersuchungsergebnisses mit Beratung der Patientin und Veranlassung weiterer Untersuchungen falls notwendig

zusätzlich bis 25 Chlamydienkontrolle jährlich

zusätzlich ab 30 bis 34:

  • Untersuchung der Brustdrüsenregionen und der dazugehörigen Lymphknoten jährlich
  • Anleitung zur Selbstuntersuchung


ab 35 Jahre ohne Altersbegrenzung:

  • gezielte Anamnese (Beschwerdesymptomatik / Vorerkrankungen) jährlich
  • gynäkologische Untersuchung jährlich
  • Untersuchung der genitalen Hautregion jährlich
  • Untersuchung der Brustdrüsenregionen und der dazugehörigen Lymphknoten jährlich
  • neu seit 2020: Entnahme von Untersuchungsmaterial vom Gebärmuttermund auf humane Papillomaviren (sogenannter HPV-Test; diese Viren sind verantwortlich für den größten Teil der bösartigen Gebärmutterhalstumore, dem Zervixkarzinom, wie auch für die meisten bösartige Veränderungen der Scheide und der Haut äußeren Genitalregion) alle 3 Jahre
  • geändert seit 2020: Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Oberfläche des Gebärmuttermundes und aus dem Gebärmutterhals zur mikroskopischen Beurteilung der Zellen (zytologische Untersuchung) nur noch alle 3 Jahre
  • Besprechung des Untersuchungsergebnisses mit Beratung der Patientin und Veranlassung weiterer Untersuchungen falls notwendig

zusätzlich ab 50:

  • 50 bis 69 Früherkennungsmammographie alle 2 Jahre (ab 01. Juli 2024 zusätzlich 70 bis 75)
  • 50 bis 54 Blut-im-Stuhl-Test als moderner immunologischer Labortest ("iFOBT") jährlich
  • ab 55+ ohne Altersbegrenzung Blut-im-Stuhl-Test als moderner immunologischer Labortest ("iFOBT") alle 2 Jahre oder stattdessen eine Überweisung zur Früherkennungsdarmspiegelung ("Koloskopie") alle 10 Jahre

 

Seit 2020 erweiterte sich für alle Frauen ab 35 die reguläre jährliche gynäkologische Früherkennungsuntersuchung in unserer Praxis um einen Abstrich am Gebärmuttermund auf humane Papillomaviren (sogenannter HPV-Test; diese Viren sind verantwortlich für den größten Teil der bösartigen Gebärmutterhalstumore, dem Zervixkarzinom, wie auch für die meisten bösartige Veränderungen der Scheide und der Haut äußeren Genitalregion) alle 3 Jahre. Falls keine humanen Papillomaviren nachgewiesen werden, und die jährliche Früherkennungsuntersuchung keine Auffälligkeiten ergibt, findet der bisher 1x im Jahr durchgeführte zytologische Zellabstrich ab einem Alter von 35 nur noch alle 3 Jahre statt.

Alle in Deutschland versicherten Frauen erhalten dafür auch Informationen per Post von ihren Krankenkassen, unabhängig, ob sie bereits regelmäßig zur Früherkennungsuntersuchung gehen oder nicht.

Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an uns.


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